Abgeltungssteuer-Rechner: Steuer auf Kapitalerträge berechnen
Mit diesem Abgeltungssteuer-Rechner ermittelst du in Sekunden, wie viel Steuer auf deine Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) anfällt und wie viel Netto-Ertrag dir nach Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleibt.
Steuer berechnen
Ergebnis
| Kapitalerträge | {{ fmt(ertraege) }} Euro |
| Sparerpauschbetrag | {{ getSparerpauschbetrag(familienstand).toLocaleString('de-DE') }} Euro |
| zu versteuern (Bemessungsgrundlage) | {{ fmt(calcBmg(ertraege, familienstand)) }} Euro |
| Kapitalertragsteuer | {{ fmt(calcKapSt(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz)) }} Euro |
| Solidaritätszuschlag | {{ fmt(calcSoli(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz, soliOn)) }} Euro |
| Kirchensteuer | {{ fmt(calcKirchensteuer(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz)) }} Euro |
| Steuer gesamt | {{ fmt(calcSteuerGesamt(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz, soliOn)) }} Euro |
| Netto-Ertrag | {{ fmt(calcNetto(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz, soliOn)) }} Euro |
| effektiver Steuersatz | {{ renderEffektiverSatz(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz, soliOn) }} % |
Zusammenfassung
Bei {{ fmt(ertraege) }} Euro Kapitalerträgen als {{ familienstandHuman(familienstand) }} mit Kirchensteuer: {{ kirchensteuerHuman(kirchensteuersatz) }} ergibt sich nach Abzug des Sparerpauschbetrags eine Bemessungsgrundlage von {{ fmt(calcBmg(ertraege, familienstand)) }} Euro. Daraus resultiert eine Gesamtsteuer von {{ fmt(calcSteuerGesamt(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz, soliOn)) }} Euro, sodass dir ein Netto-Ertrag von {{ fmt(calcNetto(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz, soliOn)) }} Euro bleibt (effektiver Steuersatz: {{ fmt(calcEffektiverSatz(ertraege, familienstand, kirchensteuersatz, soliOn)) }} %).
Chart: So teilen sich deine Kapitalerträge auf
Hinweis: Diese Berechnung ersetzt keine Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner bildet die pauschale Abgeltungssteuer nach § 32d EStG ab und berücksichtigt keine individuellen Besonderheiten wie die Günstigerprüfung, Verlustverrechnungstöpfe, ausländische Quellensteuer oder einen erteilten Freistellungsauftrag bei mehreren Banken.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer ist die pauschale Steuer auf private Kapitalerträge in Deutschland. Dazu zählen unter anderem Zinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds und ETFs sowie realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Wertpapieren. Rechtsgrundlage ist § 32d Einkommensteuergesetz (EStG). Der Steuersatz auf die Kapitalertragsteuer beträgt einheitlich 25 % – unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
In der Praxis führt deine depotführende Bank die Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Der Begriff „Abgeltung“ bedeutet, dass die Steuerschuld mit diesem Abzug grundsätzlich abgegolten ist und die Erträge nicht mehr zwingend in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen.
Sparerpauschbetrag erklärt
Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerfreier Freibetrag auf Kapitalerträge. Seit 2023 beträgt er 1.000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt er sich auf 2.000 Euro. Erst auf die Erträge, die diesen Freibetrag übersteigen, fällt überhaupt Abgeltungssteuer an.
Um den Freibetrag zu nutzen, solltest du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Andernfalls wird die Steuer auch auf Erträge innerhalb des Freibetrags einbehalten – du bekommst sie dann erst über die Steuererklärung zurück. Verteilst du dein Vermögen auf mehrere Banken, kannst du den Gesamtbetrag von 1.000 bzw. 2.000 Euro frei auf die einzelnen Freistellungsaufträge aufteilen.
Wie wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge berechnet?
Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer. Der Satz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Bundesländern. Wichtig: Die Kirchensteuer wird nicht auf die Kapitalerträge selbst, sondern auf die Kapitalertragsteuer erhoben.
Damit die Gesamtbelastung fair bleibt, mindert die Kirchensteuer ihrerseits die Bemessungsgrundlage der Kapitalertragsteuer. Deshalb wird die Kapitalertragsteuer bei Kirchensteuerpflicht nicht einfach mit 25 %, sondern nach der ermäßigten Formel Kapitalertragsteuer = Bemessungsgrundlage ÷ (4 + k) berechnet, wobei k der Kirchensteuersatz als Dezimalzahl ist (0,08 bzw. 0,09). Gleichbedeutend gilt 25 % ÷ (1 + 25 % × k). So sorgt der Gesetzgeber dafür, dass die Kirchensteuer korrekt als Sonderausgabe berücksichtigt wird. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 % wird ebenfalls auf die so ermittelte Kapitalertragsteuer berechnet.