Ratgeber Anlage KAP 2026: Kapitalerträge richtig in der Steuererklärung angeben


Anlage KAP 2026: Kapitalerträge richtig in der Steuererklärung angeben

Meist brauchst du die Anlage KAP nicht, weil die Bank die Abgeltungsteuer schon abzieht. Doch bei niedrigem Steuersatz, vergessenem Freistellungsauftrag oder Verlusten holst du dir damit oft mehrere hundert Euro zurück. So füllst du sie richtig aus.

Die kurze Antwort vorweg: In den meisten Fällen brauchst du die Anlage KAP gar nicht. Wenn deine Bank die Abgeltungsteuer schon abgezogen hat, ist deine Steuerschuld auf Kapitalerträge in der Regel erledigt. Du füllst das Formular nur aus, wenn du dir Geld zurückholen willst oder gesetzlich dazu verpflichtet bist. Dieser Artikel zeigt dir, welcher der beiden Fälle auf dich zutrifft, welche Zeilen wichtig sind und wie du bei einem niedrigen Steuersatz oft eine Erstattung herausholst.

Was ist die Anlage KAP überhaupt?

Die Anlage KAP ist das Formular der Steuererklärung, in dem du deine Einkünfte aus Kapitalvermögen angibst: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien und Fonds, Ausschüttungen. Rechtliche Grundlage sind Paragraf 20 Einkommensteuergesetz (welche Erträge dazugehören) und Paragraf 32d (der gesonderte Steuertarif von 25 Prozent).

Der Clou des deutschen Systems: Bei einer deutschen Bank wird die Steuer auf Kapitalerträge direkt an der Quelle einbehalten und ans Finanzamt überwiesen. Diese Abgeltungsteuer wirkt abgeltend, der Name sagt es. Mit dem Abzug ist die Sache für das Finanzamt grundsätzlich abgeschlossen, und du musst nichts mehr eintragen. Die Anlage KAP wird damit zur Kür statt zur Pflicht, jedenfalls für die meisten Anleger.

Abgeltungsteuer kurz erklärt: 25 Prozent, plus was draufkommt

Auf Kapitalerträge oberhalb deines Freibetrags fallen pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer selbst, nicht auf den Ertrag. Unterm Strich sind das 26,375 Prozent. Bist du kirchensteuerpflichtig, kommt die Kirchensteuer obendrauf, je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent. Die effektive Gesamtbelastung steigt dann auf rund 27,82 Prozent (bei 8 Prozent Kirchensteuer) oder 27,99 Prozent (bei 9 Prozent).

Der Witz an der Abgeltungsteuer ist die feste Höhe. Egal ob du als Spitzenverdiener 42 Prozent Einkommensteuer zahlst oder als Studentin mit Nebenjob fast keine, auf Kapitalerträge gelten zunächst dieselben 25 Prozent. Genau aus dieser Pauschale entsteht für viele die Chance auf eine Rückerstattung.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Bevor überhaupt Steuer fällig wird, steht dir der Sparerpauschbetrag zu: 1.000 Euro pro Jahr für Alleinstehende, 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Bis zu dieser Grenze bleiben deine Kapitalerträge steuerfrei. Diese Beträge gelten unverändert auch für das Steuerjahr 2025.

Damit die Bank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Das ist eine einfache Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zu einem von dir festgelegten Betrag steuerfrei auszuzahlen. Du kannst die 1.000 Euro auf mehrere Banken verteilen, in Summe aber nie mehr freistellen als deinen Pauschbetrag. Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, zieht die Bank Steuer ab, obwohl dir der Freibetrag noch zusteht. Dieses Geld holst du dir über die Anlage KAP zurück.

Wann du die Anlage KAP wirklich brauchst

Es gibt zwei Kategorien: Fälle, in denen du das Formular abgeben musst, und Fälle, in denen es sich freiwillig lohnt. Die Tabelle zeigt beides im Überblick, danach gehen wir die wichtigsten Punkte einzeln durch.

SituationAnlage KAP?Warum
Deutsche Bank hat Abgeltungsteuer korrekt einbehalten, Freibetrag ausgeschöpftNicht nötigSteuer ist abgegolten
Persönlicher Steuersatz unter 25 ProzentLohnt sichGünstigerprüfung bringt Erstattung
Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft, weil Freistellungsauftrag fehlteLohnt sichZu viel gezahlte Steuer kommt zurück
Verluste bei einer Bank, Gewinne bei einer anderenLohnt sichBankübergreifende Verlustverrechnung
Konto oder Depot im Ausland ohne deutschen SteuerabzugPflichtErträge wurden noch nicht versteuert
Kirchensteuerpflichtig, aber keine Kirchensteuer einbehaltenPflichtKirchensteuer muss nachgeholt werden
Erstattungszinsen vom Finanzamt, Zinsen aus PrivatdarlehenPflichtKein automatischer Steuerabzug

Günstigerprüfung: der häufigste Grund für eine Erstattung

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, zahlst du auf Kapitalerträge mehr Steuer, als du eigentlich müsstest. Über die Günstigerprüfung beantragst du, dass das Finanzamt deine Kapitalerträge mit deinem niedrigeren persönlichen Satz besteuert statt mit der Pauschale. Das ist ohne Risiko: Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und nimmt automatisch die für dich günstigere. Schlechter als die 25 Prozent kannst du nie fahren.

Als grobe Faustregel betrifft das Alleinstehende mit einem zu versteuernden Einkommen unter rund 20.000 Euro im Jahr. Typische Fälle sind Studierende, Rentner mit kleiner Rente, Menschen in Elternzeit oder mit niedrigem Teilzeiteinkommen. Den Antrag setzt du in der Anlage KAP, indem du in der Zeile zur Günstigerprüfung eine 1 einträgst (im Formular für 2025 ist das Zeile 4). Die genaue Zeilennummer kann sich von Jahr zu Jahr leicht verschieben, orientiere dich an der Beschriftung des aktuellen Formulars.

Vergessener Freistellungsauftrag

Hast du den Sparerpauschbetrag nicht voll genutzt, weil ein Freistellungsauftrag fehlte oder zu niedrig war, hat deine Bank Steuer einbehalten, die dir nicht zusteht. Beispiel: Du hattest 600 Euro Zinsen bei einer Bank ohne Freistellungsauftrag. Darauf wurden 26,375 Prozent abgezogen, obwohl die 600 Euro innerhalb deines 1.000-Euro-Freibetrags lagen. Über die Anlage KAP gibst du die Erträge und die einbehaltene Steuer an und bekommst sie erstattet.

Verluste verrechnen, auch über mehrere Banken hinweg

Deine Bank verrechnet Gewinne und Verluste innerhalb deines Depots automatisch. Knifflig wird es, wenn du bei einer Bank Verluste und bei einer anderen Gewinne hast. Die Banken wissen nichts voneinander, also bleibt diese Verrechnung an dir hängen, und sie läuft ausschließlich über die Anlage KAP.

Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung von der Bank, bei der die Verluste angefallen sind. Wichtig ist die Frist: Du musst sie bis zum 15. Dezember des jeweiligen Steuerjahres bei der Bank beantragen. Versäumst du das, trägt die Bank die Verluste ins nächste Jahr vor, und eine bankübergreifende Verrechnung für das laufende Jahr ist nicht mehr möglich. Beachte außerdem, dass Verluste aus Aktienverkäufen einen eigenen Verrechnungstopf haben und nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen.

Ausländische Depots und fehlende Quellensteuer-Anrechnung

Erträge aus Konten und Depots im Ausland laufen meist am deutschen Steuerabzug vorbei. Hier bist du verpflichtet, sie selbst über die Anlage KAP (bei ausländischen Fondsanteilen über die Anlage KAP-INV) anzugeben und zu versteuern. Oft wurde im Ausland bereits eine Quellensteuer einbehalten. Diese kannst du dir in den dafür vorgesehenen Zeilen der Anlage KAP auf deine deutsche Steuer anrechnen lassen, damit du nicht doppelt zahlst.

Kirchensteuer nachholen

Bist du kirchensteuerpflichtig, aber die Bank hat keine Kirchensteuer auf deine Kapitalerträge einbehalten, musst du das über die Anlage KAP nachholen. Dafür gibt es ein eigenes Feld, in dem du deine Kirchensteuerpflicht angibst. Das ist keine Option, sondern Pflicht.

KAP, KAP-BET oder KAP-INV: welches Formular wofür?

Rund um die Anlage KAP gibt es zwei Zusatzformulare. Die meisten Anleger kommen mit der Haupt-Anlage KAP aus, aber es ist gut zu wissen, wann welches greift.

  • Anlage KAP: Das Hauptformular für deine allgemeinen Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktien und Fonds. Hier beantragst du auch die Günstigerprüfung und die Verlustverrechnung.
  • Anlage KAP-INV: Für Investmenterträge aus Fonds und ETFs, die du bei einer ausländischen Bank oder direkt bei einer ausländischen Fondsgesellschaft hältst, also ohne deutschen Steuerabzug. Hier wird unter anderem die Vorabpauschale erfasst.
  • Anlage KAP-BET: Für Kapitalerträge aus Beteiligungen an Personengesellschaften, die gesondert und einheitlich festgestellt werden. Für die meisten Privatanleger irrelevant.

Schritt für Schritt: So füllst du die Anlage KAP aus

Wenn einer der Lohnt-sich- oder Pflicht-Fälle auf dich zutrifft, gehst du am besten in dieser Reihenfolge vor. Mit ELSTER oder einer Steuersoftware werden viele Felder ohnehin durch Erklärtexte geführt.

  1. Steuerbescheinigung der Bank besorgen. Jede Bank stellt dir jährlich kostenlos eine Steuerbescheinigung aus. Sie enthält alle Zahlen, die du brauchst: Höhe der Kapitalerträge, einbehaltene Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und angerechnete Quellensteuer. Bei mehreren Banken sammelst du alle Bescheinigungen ein.
  2. Verlustbescheinigung anfordern, falls du Verluste bankübergreifend verrechnen willst. Denk an die Frist 15. Dezember des Steuerjahres.
  3. Günstigerprüfung markieren, wenn dein Steuersatz niedrig ist. Eine 1 in der entsprechenden Zeile genügt, das Finanzamt rechnet den Rest.
  4. Kapitalerträge und einbehaltene Steuern eintragen. Übertrage die Werte aus der Steuerbescheinigung in die passenden Zeilen: Kapitalerträge, bereits gezahlte Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Software ordnet die Zeilen den Zahlen der Bescheinigung meist direkt zu.
  5. Verluste und Quellensteuer ergänzen, soweit zutreffend, ebenfalls anhand der Bescheinigung.
  6. Kirchensteuer angeben, falls du kirchensteuerpflichtig bist und noch keine einbehalten wurde.
  7. Prüfen und absenden. Gleiche die eingetragenen Zahlen ein letztes Mal mit deinen Bescheinigungen ab, bevor du die Erklärung abschickst.

Ein Rechenbeispiel: Erstattung durch Günstigerprüfung

Lena studiert und jobbt nebenbei. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei rund 12.000 Euro im Jahr, ihr persönlicher Steuersatz also deutlich unter 25 Prozent. Aus einem geerbten Depot hatte sie 2025 Dividenden und Zinsen von 1.800 Euro. Einen Freistellungsauftrag hatte sie nicht erteilt.

Die Bank hat auf die vollen 1.800 Euro Abgeltungsteuer plus Soli einbehalten, ohne den Sparerpauschbetrag zu berücksichtigen: rund 475 Euro. In ihrer Steuererklärung füllt Lena die Anlage KAP aus, hakt die Günstigerprüfung an und trägt die Erträge samt einbehaltener Steuer ein. Das Finanzamt zieht zuerst den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro ab, sodass nur 800 Euro steuerpflichtig bleiben. Diese 800 Euro werden mit ihrem niedrigen persönlichen Satz besteuert, der hier nahe null liegt. Den Großteil der einbehaltenen rund 475 Euro bekommt Lena erstattet. Aufwand: ein Formular und ihre Steuerbescheinigung.

Das ist der Kern der Sache. Bei niedrigem Einkommen ist die Anlage KAP fast immer bares Geld wert, und das Risiko, durch die Günstigerprüfung schlechter dazustehen, gibt es nicht.

Fristen für die Steuererklärung 2025

Die Anlage KAP reichst du als Teil deiner Einkommensteuererklärung ein. Für das Steuerjahr 2025 gelten folgende Fristen:

  • Ohne Steuerberater: Abgabe bis zum 31. Juli 2026. Die früheren Corona-Sonderfristen sind ausgelaufen, es gilt also wieder der reguläre Stichtag.
  • Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein: Die Frist verlängert sich bis zum 1. März 2027 (der 28. Februar 2027 fällt auf einen Sonntag).

Ein wichtiger Sonderfall: Wenn du nicht zur Abgabe verpflichtet bist und freiwillig abgibst, etwa allein wegen der Günstigerprüfung oder eines vergessenen Freistellungsauftrags, hast du vier Jahre Zeit. Für das Steuerjahr 2025 kannst du die freiwillige Erklärung also bis zum 31. Dezember 2029 einreichen. Wer dagegen abgabepflichtig ist und die Frist reißt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.

Brauchst du die Anlage KAP, oder nicht?

Geh es einfach durch: Hat eine deutsche Bank die Steuer abgezogen, war dein Freistellungsauftrag hoch genug und liegt dein Einkommen über dem Bereich der Günstigerprüfung? Dann kannst du die Anlage KAP weglassen, deine Steuer ist abgegolten. Trifft einer der Lohnt-sich-Fälle zu, hol dir das Formular, es ist oft ein paar hundert Euro wert. Und bei ausländischen Depots, fehlender Kirchensteuer oder unversteuerten Zinsen führt ohnehin kein Weg daran vorbei.

Wenn dein Einkommen dauerhaft so niedrig ist, dass auf Kapitalerträge praktisch keine Steuer anfällt, lohnt ein Blick auf die NV-Bescheinigung. Damit zahlst du gar nicht erst Steuer und sparst dir die Rückforderung. Wer seine Geldanlage ohnehin neu sortiert, sollte gleich die Freistellungsaufträge auf seine Banken verteilen, das erspart dir die Anlage KAP im nächsten Jahr.

Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung.



Über den Autor

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Andreas Vonoia

Finanz-Experte

Hallo, mein Name ist Andreas Vonoia, und ich bin ein erfahrener Finanzredakteur bei zinsen.net. Ich habe mich auf die Themen Anleihen, Kredite und Zinsen spezialisiert und kenne mich bestens mit verschiedenen Kontoarten wie Girokonto, Tagesgeldkonto, Kreditkarten und Festgeldkonto aus. Mit leicht verständlichen und informativen Texten möchte ich dir helfen, die besten Entscheidungen für deine Finanzen zu treffen.

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