Ratgeber P-Konto (Pfändungsschutzkonto): Funktion, Freibetrag und Einrichtung 2026


P-Konto (Pfändungsschutzkonto): Funktion, Freibetrag und Einrichtung 2026

Ein P-Konto schützt dein Guthaben bei einer Kontopfändung. Wie hoch der Freibetrag 2025 und 2026 ist, wie du dein Konto umwandelst und wie du erhöhte Freibeträge nachweist.

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein normales Girokonto mit eingebautem Pfändungsschutz. Sobald eine Kontopfändung droht oder schon läuft, schützt es einen Grundbetrag deines Guthabens automatisch vor dem Zugriff der Gläubiger. Seit dem 1. Juli 2025 sind das 1.560 Euro pro Kalendermonat, ab dem 1. Juli 2026 steigt dieser Grundfreibetrag auf 1.590 Euro. Jedes Girokonto lässt sich auf Antrag in ein P-Konto umwandeln, deine Bank muss das innerhalb von vier Geschäftstagen erledigen. Dieser Artikel zeigt dir, wie das funktioniert, welche Beträge geschützt sind und wie du den Freibetrag erhöhst.

Was ist ein P-Konto und wozu dient es?

Wird dein Girokonto gepfändet, friert die Bank zunächst dein gesamtes Guthaben ein. Ohne Schutz kommst du an nichts mehr heran, auch nicht an das Geld für Miete, Strom und Lebensmittel. Genau das verhindert das P-Konto: Es stellt sicher, dass dir ein gesetzlich festgelegter Sockelbetrag jeden Monat zur freien Verfügung bleibt, egal wie hoch die Forderung ist.

Die Rechtsgrundlage steht in den Paragrafen 899 bis 910 der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Höhe des geschützten Grundbetrags leitet sich aus § 850c ZPO ab, derselben Norm, die auch die Lohnpfändung regelt. Wichtig: Das P-Konto schützt nicht vor der Pfändung selbst und tilgt keine Schulden. Es sorgt nur dafür, dass dein Existenzminimum trotz Pfändung erreichbar bleibt.

Drei Grundregeln solltest du dir sofort merken. Erstens: Jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen. Zweitens: Ein P-Konto gibt es nur als Einzelkonto. Ein gemeinsam geführtes Konto, etwa ein Gemeinschaftskonto mit dem Partner, lässt sich nicht in ein P-Konto umwandeln. Drittens: Der Schutz greift nur, wenn das Konto vor oder rechtzeitig nach der Pfändung tatsächlich umgewandelt wurde.

Der Grundfreibetrag: das bleibt dir garantiert

Der Grundfreibetrag ist der Betrag, den die Bank dir trotz Pfändung jeden Monat freigibt, ohne dass du etwas nachweisen musst. Er ist für alle gleich hoch, unabhängig von deinem Einkommen. Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.

Konkret rechnet das Gesetz mit einem monatlich unpfändbaren Betrag nach § 850c ZPO und rundet diesen für das P-Konto nach § 899 Abs. 1 ZPO auf den nächsten vollen Zehn-Euro-Betrag auf. Für die Praxis zählt nur die gerundete Zahl:

  • Seit 1. Juli 2025: 1.560 Euro pro Monat (gerundet aus 1.559,99 Euro).
  • Ab 1. Juli 2026: 1.590 Euro pro Monat (gerundet aus 1.587,40 Euro). Diese Erhöhung wurde im Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 80 veröffentlicht.

Die Anhebung zum 1. Juli 2026 setzt deine Bank automatisch um. Wenn du keine erhöhten Freibeträge geltend machst, musst du dafür nichts tun und keinen Antrag stellen.

Erhöhungsbeträge: mehr als der Sockel

Für viele Menschen reicht der Grundfreibetrag nicht. Wer Kinder hat, Unterhalt zahlt oder bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat Anspruch auf einen höheren geschützten Betrag. Diese Erhöhungen laufen aber nicht von selbst, du musst sie über eine Bescheinigung nachweisen (dazu gleich mehr).

Die wichtigsten Erhöhungsbeträge im Überblick, jeweils pro Kalendermonat und mit Stichtag:

SchutzbetragAb 1. Juli 2025Ab 1. Juli 2026
Grundfreibetrag (automatisch)1.560,00 Euro1.590,00 Euro
Zuschlag 1. unterhaltsberechtigte Person585,23 Euro597,42 Euro
Zuschlag 2. bis 5. Person (je)326,04 Euro332,83 Euro

Ein Beispiel mit den ab Juli 2026 gültigen Werten: Du hast zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Dann liegt dein geschützter Betrag bei 1.590 Euro plus 597,42 Euro für das erste Kind plus 332,83 Euro für das zweite Kind, also 2.520,25 Euro pro Monat.

Über die Unterhaltspflichten hinaus erhöhen weitere Gutschriften deinen Freibetrag. Dazu zählen laut Gesetz unter anderem:

  • Kindergeld und vergleichbare Leistungen für Kinder.
  • Bestimmte Sozialleistungen, etwa nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, soweit sie zweckgebunden sind.
  • Einmalige Sozialleistungen und Nachzahlungen von Sozialleistungen.
  • Geldleistungen zum Ausgleich eines gesundheitlichen Schadens, etwa Pflegegeld.

Diese Beträge musst du gesondert nachweisen, sonst gelten sie als normales pfändbares Guthaben.

Erhöhte Freibeträge nachweisen: die P-Konto-Bescheinigung

Den Nachweis erbringst du mit einer P-Konto-Bescheinigung. Das ist ein Formular, das deiner Bank bestätigt, dass dir mehr als der Grundbetrag zusteht. Ausstellen dürfen sie:

  • Sozialleistungsträger, Familienkassen und andere Stellen, die dir die Leistung auszahlen (diese sind dazu verpflichtet),
  • anerkannte Schuldnerberatungsstellen,
  • Rechtsanwälte und Steuerberater,
  • Arbeitgeber.

Die Bescheinigung reichst du bei deiner Bank ein, die den erhöhten Freibetrag dann berücksichtigt. Bekommst du keine Bescheinigung oder reicht sie nicht aus, kannst du den Schutzbetrag zusätzlich über einen Antrag beim Vollstreckungsgericht anpassen lassen.

P-Konto einrichten: Schritt für Schritt

Die gute Nachricht zuerst: Du brauchst kein neues Konto. Du wandelst dein bestehendes Girokonto um. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, dem nachzukommen, und darf für die Umwandlung selbst kein Entgelt verlangen.

  1. Umwandlung verlangen. Teile deiner Bank schriftlich mit, dass du dein vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umwandeln möchtest. Ein formloser Antrag genügt, viele Banken haben dafür ein Formular.
  2. Frist beachten. Die Bank muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.
  3. Rückwirkung sichern. Läuft bereits eine Pfändung, gilt der Schutz rückwirkend ab Zustellung der Pfändung, wenn du die Umwandlung innerhalb von einem Monat nach Eingang der Pfändung bei der Bank verlangst. Wer schnell handelt, verliert kein geschütztes Guthaben.
  4. Versicherung abgeben. Bei der Einrichtung musst du bestätigen, dass du kein weiteres P-Konto führst. Falsche Angaben können strafbar sein.
  5. Erhöhungen nachweisen. Reiche, falls nötig, deine P-Konto-Bescheinigung ein, um über den Grundbetrag hinaus geschützt zu sein.

Banken dürfen die Umwandlung übrigens nicht von einer guten Bonität abhängig machen. Ein P-Konto ist als Guthabenkonto geführt, einen Dispokredit gibt es darauf in der Regel nicht.

Nur ein P-Konto: die SCHUFA-Meldung

Damit niemand den Schutz durch mehrere Konten vervielfacht, melden Banken die Einrichtung eines P-Kontos an Auskunfteien wie die SCHUFA. Diese Meldung dient ausschließlich der Kontrolle, dass du nur ein P-Konto führst. Sie fließt nicht in deinen allgemeinen Bonitäts-Score ein und ist für andere Banken bei einer normalen Kreditanfrage nicht sichtbar. Beantragst du ein zweites P-Konto, kann die Bank das über die SCHUFA erkennen und ablehnen.

Wenn du mehrere Konten hast, ist Planung nötig. Du darfst nur eines davon zum P-Konto machen, am besten das, auf das dein Gehalt oder deine Sozialleistung eingeht. Die übrigen Konten bleiben ohne Schutz und sollten bei drohender Pfändung möglichst leer sein.

Nicht genutzten Freibetrag in den Folgemonat mitnehmen

Was passiert, wenn du in einem Monat nicht dein ganzes geschütztes Guthaben ausgibst? Früher verfiel der Schutz schnell. Seit der Reform vom Dezember 2021 ist die Regel deutlich besser: Verbrauchst du in einem Kalendermonat nicht den gesamten Freibetrag, wird der nicht genutzte Rest in den drei darauf folgenden Kalendermonaten zusätzlich geschützt (§ 899 Abs. 2 ZPO).

Praktisch heißt das: Du kannst über drei Monate hinweg ansparen, etwa für eine größere Anschaffung oder eine Nachzahlung, ohne dass die Gläubiger zugreifen. Erst wenn das Guthaben zu Beginn des vierten Monats nach dem Eingang immer noch auf dem Konto liegt, wird es voll pfändbar. Wer ansparen will, sollte den Überblick behalten, ab wann welcher Betrag fällt.

Häufige Fehler und Fallen

Das P-Konto schützt zuverlässig, aber nur wenn du ein paar typische Stolpersteine kennst.

  • Guthaben über dem Freibetrag. Alles, was über deinem geschützten Betrag liegt und nicht über die Drei-Monats-Regel gedeckt ist, wird gepfändet. Ein P-Konto ist kein Tresor für beliebig hohe Beträge.
  • Zu spät umgewandelt. Wandelst du erst nach Ablauf der Monatsfrist um, verlierst du den rückwirkenden Schutz für bereits eingefrorenes Guthaben. Bei drohender Pfändung also nicht warten.
  • Erhöhung nicht nachgewiesen. Ohne Bescheinigung schützt die Bank nur den Grundbetrag, selbst wenn dir mehr zusteht. Kümmere dich frühzeitig um die P-Konto-Bescheinigung.
  • Mehrere Konten. Du darfst nur ein P-Konto führen. Lass dir den Eingang von Lohn und Sozialleistungen auf dieses eine Konto leiten.
  • Kontoführungsgebühren. Die Umwandlung selbst ist kostenlos, die laufende Kontoführung ist es meist nicht. Banken dürfen für das P-Konto allerdings keine unangemessen hohen Sonderentgelte verlangen. Überhöhte Gebühren hat der Bundesgerichtshof mehrfach beanstandet, ein Vergleich der Konditionen lohnt sich.

Wenn du dein P-Konto nicht mehr brauchst, etwa weil die Pfändung erledigt ist, kannst du es jederzeit mit einer Frist von vier Geschäftstagen zum Monatsende wieder in ein normales Girokonto zurückwandeln.

Was das mit anderen Kontofragen zu tun hat

Ein P-Konto ist immer ein Einzelkonto. Wer bisher ein Gemeinschaftskonto nutzt, muss für den Pfändungsschutz auf ein eigenes Konto ausweichen. Auch ein zweites Girokonto hilft beim Pfändungsschutz nicht weiter, da der Schutz an genau ein P-Konto gebunden ist. Wenn du dein Konto noch gar nicht eröffnet hast oder über einen Wechsel nachdenkst, hilft dir unser Girokonto-Vergleich bei der Auswahl. Für besondere Lebenslagen lohnt sich daneben ein Blick auf das Studentengirokonto oder das Kinderkonto.

Fazit

Das P-Konto ist das wichtigste Werkzeug, um bei einer Kontopfändung handlungsfähig zu bleiben. Der geschützte Grundbetrag liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.560 Euro und steigt ab dem 1. Juli 2026 auf 1.590 Euro pro Monat. Wer Kinder, Unterhaltspflichten oder bestimmte Sozialleistungen hat, sollte den höheren Freibetrag per Bescheinigung nachweisen. Entscheidend ist, früh zu handeln: ein bestehendes Konto rechtzeitig umwandeln, nur ein P-Konto führen und die Drei-Monats-Regel zum Ansparen nutzen.

Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Bei akuter Überschuldung hilft eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle kostenlos.



Über den Autor

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Andreas Vonoia

Finanz-Experte

Hallo, mein Name ist Andreas Vonoia, und ich bin ein erfahrener Finanzredakteur bei zinsen.net. Ich habe mich auf die Themen Anleihen, Kredite und Zinsen spezialisiert und kenne mich bestens mit verschiedenen Kontoarten wie Girokonto, Tagesgeldkonto, Kreditkarten und Festgeldkonto aus. Mit leicht verständlichen und informativen Texten möchte ich dir helfen, die besten Entscheidungen für deine Finanzen zu treffen.

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