Ratgeber Vorabpauschale 2026: So viel Steuer zahlst du im Januar auf deine ETFs
Im Januar 2026 bucht dein Broker die Vorabpauschale für 2025 auf deine ETFs ab. Wir rechnen dir mit dem echten Basiszins vor, wie viel fällig wird und wie du sie über den Sparerpauschbetrag legal auf null bringst.
Im Januar 2026 bucht dein Broker eine Steuer auf deine ETFs ab, obwohl du keinen Cent verkauft hast. Das ist die Vorabpauschale. Sie betrifft fast jeden, der einen thesaurierenden ETF hält, und kommt jedes Jahr unangekündigt vom Verrechnungskonto. Die gute Nachricht vorweg: Bei den meisten Sparern liegt der Betrag im niedrigen zwei- bis dreistelligen Bereich, und wer seinen Sparerpauschbetrag noch frei hat, zahlt am Ende nichts.
Hier rechnen wir dir genau vor, wie viel Anfang 2026 fällig wird, warum es die Vorabpauschale für das Jahr 2025 ist (nicht für 2026, das verwechseln fast alle) und wie du die Abbuchung legal auf null drückst.
Die Kurzantwort: Was, wann, wie viel
Was: Die Vorabpauschale ist eine vorgezogene Besteuerung auf ETFs und Fonds, die im laufenden Jahr im Wert gestiegen sind, aber wenig oder nichts ausgeschüttet haben. Der Staat will nicht erst beim Verkauf in vielen Jahren Steuern sehen, sondern jährlich einen Mindestbetrag. Betroffen sind vor allem thesaurierende ETFs, die ihre Erträge automatisch wieder anlegen.
Wann: Die Vorabpauschale gilt laut Gesetz als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres zugeflossen. Für das Anlagejahr 2025 ist das der 2. Januar 2026. Die tatsächliche Abbuchung vom Verrechnungskonto erfolgt in den ersten Wochen 2026, je nach Depotbank.
Wie viel: Für 2025 rechnet die Depotbank mit einem Basiszins von 2,53 Prozent auf den Fondswert zum Jahresanfang. Bei 10.000 Euro in einem Aktien-ETF landest du nach Teilfreistellung bei rund 33 Euro Steuer. Hast du deinen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft, zahlst du null.
Warum im Januar 2026 die Vorabpauschale für 2025 abgebucht wird
Das ist der Punkt, an dem die meisten durcheinanderkommen, und er steht so im Gesetz. § 18 Absatz 3 des Investmentsteuergesetzes legt fest: Die Vorabpauschale „gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen". Was du Anfang 2026 zahlst, ist also die Steuer auf das Anlagejahr 2025, berechnet mit dem Fondswert vom Jahresanfang 2025 und dem Basiszins 2025.
Daraus folgt eine Logik, die wichtig zu verstehen ist: Der Basiszins, der für ein Jahr veröffentlicht wird, schlägt erst zu Beginn des darauffolgenden Jahres auf dein Konto durch. Der für 2026 frisch festgesetzte Basiszins von 3,20 Prozent betrifft dich also nicht im Januar 2026, sondern erst im Januar 2027. Wer im Netz liest „Vorabpauschale 2026 steigt", meint die höhere Belastung Anfang 2027.
| Anlagejahr | Basiszins (BMF) | Abbuchung beim Anleger |
|---|---|---|
| 2024 | 2,29 % | Januar 2025 |
| 2025 | 2,53 % | Januar 2026 |
| 2026 | 3,20 % | Januar 2027 |
2024 war übrigens das erste Jahr seit Langem mit einer Vorabpauschale überhaupt. In den Niedrigzinsjahren 2021 und 2022 lag der Basiszins im negativen Bereich, das Bundesfinanzministerium hat deshalb klargestellt, dass keine Vorabpauschale erhoben wird. Erst mit den gestiegenen Anleiherenditen ist die Pauschale zurück.
Wie der Basiszins zustande kommt
Der Basiszins ist keine willkürliche Zahl. Die Deutsche Bundesbank errechnet ihn anhand der Zinsstrukturdaten zum ersten Börsentag des Jahres, abgeleitet aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen, konkret Bundeswertpapiere mit jährlicher Kuponzahlung und 15 Jahren Restlaufzeit. Das Bundesfinanzministerium übernimmt diesen Wert per Schreiben. Für den 2. Januar 2025 waren das 2,53 Prozent, festgesetzt mit BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025.
Steigt das Zinsniveau, steigt der Basiszins und damit deine Vorabpauschale. Genau das ist gerade passiert: von 2,29 Prozent (2024) über 2,53 Prozent (2025) auf 3,20 Prozent (2026).
Die Formel: So berechnet die Bank deine Vorabpauschale
Die Rechnung läuft in zwei Stufen. Zuerst der Basisertrag, dann die eigentliche Vorabpauschale.
Schritt 1 – Basisertrag:
Basisertrag = Rücknahmepreis zu Jahresanfang × Basiszins × 70 %
Die 70 Prozent stehen so im Gesetz (§ 18 Abs. 1 InvStG). Sie sind ein pauschaler Abschlag, mit dem der Gesetzgeber annimmt, dass ein Fonds nie die volle Marktrendite erwirtschaftet.
Schritt 2 – Vorabpauschale:
Vorabpauschale = der kleinere Wert aus Basisertrag und tatsächlicher Wertsteigerung des Anteils im Jahr (Kursgewinn plus etwaige Ausschüttungen).
Zwei Konsequenzen sind hier entscheidend für dein Konto:
- Verlustjahr = keine Vorabpauschale. Ist dein ETF im Kalenderjahr nicht gestiegen, gibt es nichts zu versteuern. Die Pauschale ist gesetzlich auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt.
- Doppelbesteuerung ist ausgeschlossen. Jede gezahlte Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf vom steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn abgezogen. Du zahlst also nicht zweimal, sondern ziehst die Steuer nur zeitlich vor.
Teilfreistellung: Warum bei Aktien-ETFs 30 Prozent steuerfrei bleiben
Bevor die Steuer greift, wird ein Teil des Ertrags freigestellt. Das ist ein Ausgleich dafür, dass der Fonds auf Ebene des Fonds selbst schon Steuern zahlt. Die Sätze hängen vom Fondstyp ab:
| Fondstyp | Teilfreistellung |
|---|---|
| Aktienfonds / Aktien-ETF (mind. 51 % Aktienquote) | 30 % |
| Mischfonds (mind. 25 % Aktienquote) | 15 % |
| Immobilienfonds (Schwerpunkt Inland) | 60 % |
Bei einem klassischen MSCI-World- oder All-World-ETF gilt die Aktienquote als erfüllt, also bleiben 30 Prozent der Vorabpauschale steuerfrei. Nur die restlichen 70 Prozent wandern in die Steuerberechnung.
Ein vollständiges Rechenbeispiel mit echten Zahlen
Nehmen wir einen thesaurierenden Aktien-ETF, in dem zu Jahresbeginn 2025 genau 10.000 Euro steckten. Der ETF ist im Lauf des Jahres auf 11.200 Euro gestiegen, also um 1.200 Euro. Ausgeschüttet hat er nichts.
Schritt 1: Basisertrag
10.000 € × 2,53 % × 70 % = 10.000 × 0,0253 × 0,70 = 177,10 €
Schritt 2: Vorabpauschale
Der Basisertrag (177,10 €) ist kleiner als die Wertsteigerung (1.200 €). Maßgeblich ist der kleinere Wert. Vorabpauschale = 177,10 €.
Schritt 3: Teilfreistellung 30 %
Steuerpflichtig bleiben 70 % davon: 177,10 € × 70 % = 123,97 €
Schritt 4: Abgeltungsteuer
Auf diese 123,97 € fallen 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer an, zusammen 26,375 %:
123,97 € × 26,375 % = rund 32,70 €
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Fondswert Jahresanfang 2025 | 10.000,00 € |
| Basisertrag (× 2,53 % × 70 %) | 177,10 € |
| Vorabpauschale (begrenzt auf Wertzuwachs) | 177,10 € |
| nach Teilfreistellung 30 % | 123,97 € |
| Steuer (26,375 %, ohne Kirchensteuer) | ca. 32,70 € |
Bist du kirchensteuerpflichtig (8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer), liegt der Betrag minimal höher, bei rund 34 Euro. Für 10.000 Euro Anlagesumme also ungefähr ein Drittel eines Prozents an vorgezogener Steuer. Kein Beinbruch, aber Geld, das überraschend vom Konto verschwindet, wenn man nicht damit rechnet.
So wird daraus null Euro: der Sparerpauschbetrag
Jetzt der wichtigste Hebel. Jeder hat einen Sparerpauschbetrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Für 2026 gilt unverändert: 1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare.
Die Vorabpauschale zählt als Kapitalertrag und wird gegen diesen Freibetrag gerechnet. In unserem Beispiel sind nach Teilfreistellung 123,97 Euro steuerpflichtig. Wer einen Freistellungsauftrag über den vollen Betrag bei der Depotbank hinterlegt hat und ihn noch nicht durch Zinsen oder Dividenden verbraucht hat, zahlt auf die Vorabpauschale schlicht nichts. Die Bank verrechnet sie intern mit dem Freibetrag.
Der Freistellungsauftrag ist eine simple Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht zu besteuern. Ohne ihn führt die Bank die Steuer ab, selbst wenn dein Freibetrag eigentlich frei wäre. Du holst sie dir dann erst über die Steuererklärung zurück. Stell den Auftrag also rechtzeitig vor Jahresende, und verteile ihn klug, wenn du mehrere Depots und Tagesgeldkonten hast.
Reicht der Pauschbetrag wegen geringem Einkommen nicht aus, dich vollständig zu entlasten, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung die bessere Lösung sein. Mit ihr stellt die Bank deine Kapitalerträge komplett steuerfrei, auch über die 1.000 Euro hinaus.
Was du konkret tun solltest
- Sorge für Liquidität auf dem Verrechnungskonto. Die Bank zieht die Vorabpauschale automatisch ein. Ist das Konto leer, kann es bei manchen Depotbanken zu Mahnungen oder einem Zwangsverkauf von Anteilen kommen. Lass im Januar ein paar Euro liegen.
- Prüfe deinen Freistellungsauftrag. Ist er gestellt, ist er hoch genug, ist er auf mehrere Banken sinnvoll verteilt? Bei Aktien-, Zins- und Dividendenerträgen aus verschiedenen Quellen lohnt sich ein kurzer Jahrescheck.
- Hebe die Steuerbescheinigung auf. Beim späteren Verkauf wird die bereits gezahlte Vorabpauschale gegengerechnet. Die Depotbank macht das in der Regel automatisch, solange das Depot bei ihr liegt. Bei einem Depotwechsel solltest du die Daten mit übertragen lassen.
Häufige Fragen
Muss ich die Vorabpauschale selbst in der Steuererklärung angeben?
In der Regel nicht. Die deutsche Depotbank berechnet und führt die Steuer automatisch ab. Nur wenn du ein ausländisches Depot ohne deutschen Steuerabzug hast, musst du die Vorabpauschale selbst über die Anlage KAP erklären.
Betrifft mich die Vorabpauschale auch bei ausschüttenden ETFs?
Ja, aber meist niedriger. Ausschüttungen werden auf den Basisertrag angerechnet. Schüttet dein ETF im Jahr mehr aus als der Basisertrag beträgt, fällt gar keine Vorabpauschale an, weil die Ausschüttung bereits versteuert wurde.
Was, wenn mein ETF 2025 im Minus war?
Dann zahlst du im Januar 2026 keine Vorabpauschale auf diesen Fonds. Die Pauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Ohne Plus kein steuerpflichtiger Basisertrag.
Lohnt sich ein Sparplan trotz Vorabpauschale noch?
Klar. Die Pauschale verschiebt Steuer nur zeitlich nach vorn, sie verdoppelt sie nicht. Bei einem breit gestreuten Aktien-ETF reden wir über einen kleinen jährlichen Betrag, der beim Verkauf wieder gutgeschrieben wird. Welcher Anbieter dafür am günstigsten ist, zeigt unser ETF-Sparplan-Vergleich 2026.
Wie hängt das mit Tagesgeldzinsen zusammen?
Beide zahlen in denselben Sparerpauschbetrag ein. Wer hohe Tagesgeldzinsen kassiert, hat seinen Freibetrag womöglich schon ausgeschöpft, bevor die Vorabpauschale kommt. Dann wird sie voll besteuert. Wie sich das aktuell rechnet, liest du im Beitrag zu Tagesgeld und der Steuerfalle.
Stand: Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Anlageberatung.
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